SV Friedrichsort
 
Allgemeines
Verein
Aktuell
Termine
Downloads
 
Dokumente
Sponsoren
Links
Forum
Kontakt
Impressum

Gremien
Vorstand
Ältestenrat
Vereinsjugend

Abteilungen
Badminton
Fussball
Handball
Judo/Ju-Jitsu/Tae Kwon Do
Kegeln
 
Aktuell
 
Ergebnisse
 
Spielplan
 
Kontakt
Leichtathletik
Prellball
Schwimmen
Segeln
Senioren
Tanzen
Tennis
Tischtennis
Turnen
Volleyball

Geschäftsordnung der Turnabteilung

§ 5 Abteilungsleitung

1.

Der Abteilungsleitung gehören an:

1. AbteilungsleiterIn
2. OberturnwartIn = stellv. AbteilungsleiterIn
3. KassenwartIn
4. SchriftwartIn
5. JugendleiterIn

2. Die Abteilungsleitung ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Personen aus der Abteilungsleitung (§5(I) Punkte 1-5) anwesend sind, wobei zumindest der/die AbteilungsleiterIn oder der/die OberturnwartIn anwesend sein muß. Bei Abstimmungen entscheidet die Abteilungsleitung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
3. Die Abteilungsleitung tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Bei wichtigen Entscheidungen ist Protokoll zu führen.
4. IV. Die Zuständigkeiten der Abteilungsleitung regeln sich wie folgt:
a)










b)




c)



d)





e)
Für AbteilungsleiterIn:
Führung der Gesamtabteilung. Sportpolitische Wahrnehmung und fachliche Betreuung der Gesamtabteilung nach außen und nach innen. Einstellung von ÜbungsleiterInnen im Einvernehmen mit dem Vorstand der Sportvereinigung Friedrichsort und dem/der FachwartIn der betreffenden Sparte. Werbemaßnahmen sowie Berichterstattung über die Gesamtabteilung in den regionalen Presseorganen. Steuerung des Informationsflusses in den Sparten an die Fachwarte. Organisation von Veranstaltungen, die die Gesamtabteilung betreffen. Der/Die AbteilungsleiterIn bindet den/die jeweilige(n) FachwartIn in spartenpolitische Entscheidungen mit ein.
Für OberturnwartIn / stellv. AbteilungsleiterIn:
Vertretung des/der Abteilungsleiters/Abteilungsleiterin. Koordination der Aus- und Weiterbildung sowie Verwaltung des Ausbildungsstands der ÜbungsleiterInnen und VorturnerInnen. Führung der Inventarliste der Turnabteilung.
Für KassenwartIn:
Bekanntgabe des Gesamthaushaltsvoranschlages. Kassenführung und Rechnungslegung. Genehmigung des Besuchs von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Einvernehmen mit OberturnwartIn.
Für SchriftwartIn:
Führen des Protokolls bei der Jahreshauptversammlung, bei Abteilungssitzungen, auf außerordentlichen Mitgliederversammlungen sowie auf Wunsch von AbteilungsleiterIn oder OberturnwartIn bei besonderen Gegebenheiten, die die Turnabteilung betreffen.
Für JugendleiterIn:
Übergeordnete Aufgaben der Jugendarbeit die spartenübergreifend sind und nicht unmittelbar den Sportbetrieb betreffen ( z.B. Jugendfahrten, Discos, Weihnachts- oder Faschingsveranstaltung der Abteilung Turnen).

[Zurück] [Weiter]


Login
Nick:
Passwort:
 

Registrieren

Unser Partner
HGV Friedrichsort

Bild des Tages

Stützpunktverein 2012
Stützpunktverein 2012

© Copyright 2003 by SVF · Design by Tobias Lüthje · CMS scripting by Aron Schlesinger
Diese Seite wurde in 0.07895 Sekunden generiert, von denen 0.00378 Sekunden SQL Abfragezeit waren.